Haus mit Solarmodulen auf dem Dach.

Der Energie-Ausweis für Ihr Gebäude

Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden muss ein Energiebedarfsausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz ausgestellt werden. Ein Energieausweis muss potenziellen Käufern, Mietern, Pächtern oder Leasingnehmern eines bebauten Grundstücks, einer Wohnung oder eines Teileigentums während der Besichtigung vorgelegt und nach der Vertragsunterzeichnung übergeben werden.

Hausbesitzer können ihre Kosten für eine Energieberatung mit einem staatlichen Zuschuss reduzieren. 

Der Energiekennwert

Der wichtigste Teil des Energie-Ausweises ist der sogenannte Energiekennwert. Dieser Wert gibt den Energiebedarf Ihres Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr an. Ein Wert unter 100 ist optimal – Ihr Haus erhält die Farbe Grün. Rot hingegen deutet auf grobe Mängel hin – in diesem Fall erhalten Sie von unseren Energieberatern hilfreiche Profi-Tipps zur effektiven Sanierung.

So erhalten Sie Bestnoten im Energie-Ausweis

Folgende Sanierungstipps verhelfen Ihrem Haus zu Bestnoten:

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ICON leuchtende Glühbirne

Setzen Sie auf eine Heiztechnik mit hohem Wirkungsgrad, wie beispielsweise die bewährte Brennwerttechnik.

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Icon Photovoltaik

Verwenden Sie regenerative Energien wie Holzpellets, Wärmepumpen, Sonnenenergie oder Blockheizkraftwerke.

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ICON Abgehakte Aufgaben

Dämmen Sie Dach und Gebäudehülle.

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

Der Energiebedarfsausweis wird auf der Grundlage der energetischen Eigenschaften des Gebäudes berechnet.

Energiebedarfsausweise sind erforderlich für 

  • Neubauten 
  • Umbauten von Gebäuden 
  • bestehende Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde.*

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf historischen Verbrauchsdaten. 

Für alle übrigen Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude besteht eine Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis. Auch eine Kombination beider Energieausweisformen ist möglich.

 

* Ausnahmen gelten für Gebäude, die bereits bei Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprachen oder wurde später entsprechend nachgerüstet wurden.

Ausstellung von Energieausweisen

Ein Energieausweis kann von Energieberatern, Fachhandwerkern, Ingenieuren oder Architekten mit entsprechender Qualifikation ausgestellt werden. Unsere Energie-Experten beraten Sie gerne zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes und zur Modernisierung Ihrer Heizungsanlage

Energieausweis
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