Trinkwasserverordnung: Vermieter sind für das Trinkwasser verantwortlich
Die Trinkwasserverordnung schützt Verbraucher vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Im Trinkwasser können u. a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können. Eine Ansteckungsgefahr ist vor allem beim Duschen oder beim Baden im Whirlpool hoch, also überall dort, wo Trinkwasser vernebelt und der entstehende Wasserdampf eingeatmet wird.
Gemäß Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, ihre Warmwasseranlagen regelmäßig auf Legionellen überprüfen zu lassen.
Regelmäßige Trinkwasser-Kontrollen erforderlich
Bis zu den Gebäudeleitungen sind die Wasserwerke für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Im Gebäude liegt es im Verantwortungsbereich der Vermieter, sicherzustellen, dass die Wasserqualität bis zum Wasserhahn erhalten bleibt. Dies erfordert regelmäßige Kontrollen ein, insbesondere die Überprüfung auf Legionellen und andere mögliche Keime. Bei Trinkwasser-Großanlagen muss die Überprüfung alle 3 Jahre, bei Kleinanlagen alle 5 Jahre erfolgen.

Großanlagen
- Warmwasserspeicher > 400 Liter oder
- Rohrleitungsvolumen > 3 Liter
vom Boiler bis zur entferntesten Abnahmestelle
→ Legionellenprüfung alle 3 Jahre

Kleinanlagen
- Warmwasserspeicher < 400 Liter oder
- Rohrleitungsvolumen < 3 Liter
vom Boiler bis zur entferntesten Abnahmestelle
→ Legionellenprüfung alle 5 Jahre

Ausnahmen
- Trinkwasseranlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern
- Trinkwasseranlagen mit ausschließlich dezentraler Wassererwärmung
Gesundheitsgefahr durch Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die in hoher Konzentration die Legionärskrankheit, eine besonders gefährliche Form der Lungenentzündung, auslösen können. Sind Warmwasserbereitungsanlagen auf eine zu geringe Temperatur (30 – 45 Grad) eingestellt oder steht Wasser im Sommer eine Zeit lang in den Rohren, dann vermehren sich die Bakterien und bilden krankheitserregende Keime. Diese können, wenn sie in die Lunge gelangen, die mitunter lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen.
Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Inhalation z.B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.
So funktioniert die Trinkwasser-Überprüfung
Die erforderlichen Wasserproben dürfen ausschließlich zertifizierten Probennehmern entnommen werden. Die Analyse des Trinkwassers wird dann von akkreditierten Laboren durchgeführt, die den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen. Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Probennehmer an mindestens drei verschiedenen Stellen der Anlage Proben entnehmen kann. Es ist wichtig, dass die Entnahmestellen entweder thermisch oder chemisch desinfiziert werden können. Üblicherweise sind dies:
- der Eingang des Warmwasserspeichers,
- der Ausgang des Warmwasserspeichers,
- die am weitesten vom Trinkwassereingang entfernte Zapfstelle, wie etwa eine Dusche oder ein Waschbecken.
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