Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Hohe Zuschüsse für Ihre neue klimafreundliche Heizung!
Für die Heizungsförderung gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen. Wer eine klimafreundliche Heizung einbauen lässt, kann weiterhin Zuschüsse erhalten. Wichtig sind die passende Technik, die förderfähigen Kosten und die richtige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
30 %
Grundförderung
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Für die zweite bis sechste Wohneinheit betragen die förderfähigen Gesamtkosten jeweils 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €.
+ max. 40 %
Einkommensbonus
Der Einkommensbonus beträgt 40 % bei einem Haushaltseinkommen von bis 30.000 € pro Jahr, 30 % bei bis zu 40.000 € und 10 % bei bis zu 50.000 €.
Bei mind. einem minderjährigen Kind erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €.
+ max. 16 %
Klimabonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 % und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um vier Prozentpunkte.
Die Förderung ist grundsätzlich bei 70 % gedeckelt.
Bis zu 80 % sind für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € möglich.
💶 Hohe förderfähige Kosten nutzen
Für die erste Wohneinheit werden ab dem 21. Juli 2026 bis zu 28.000 € an förderfähigen Kosten berücksichtigt. Dieser Betrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
📉 Klimabonus rechtzeitig sichern
Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils
vier Prozentpunkte. Ab 2028 entfällt der Bonus vollständig.
Förderung früh prüfen lassen
Die neue Förderung bleibt attraktiv, wird aber genauer nach Einkommen, Gebäude, Heizsystem und Antrags-Zeitpunkt bewertet. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Beratung: Wir prüfen, welches Heizsystem sinnvoll ist, welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Förderoptionen in Frage kommen.
Diese Heizsysteme können gefördert werden
Förderfähig sind vor allem effiziente Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung.
Dazu zählen je nach Gebäude und technischer Ausführung insbesondere:
Erneuerbare Wärmeerzeuger
Weitere Lösungen
- Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Anschluss an ein Wärmenetz
Was wird zusätzlich berücksichtigt?
Fachplanung
Auch die Fachplanung und Baubegleitung können zu den förderfähigen Kosten gehören.
Umfeldmaßnahmen
Vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten können mit berücksichtigt werden, wenn sie zur Heizungsmodernisierung gehören.
Optimierung
Die neue Heizung sollte immer zum gesamten Heizsystem passen. Dazu gehören zum Beispiel Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und die Verteilung der Wärme im Gebäude.
So läuft der Förderantrag ab
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Heizkonzept planen
Zunächst wird geprüft, welches Heizsystem zum Gebäude, zum Wärmebedarf und zu Ihren Zielen passt.
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Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
Vor dem Förderantrag wird eine Bestätigung zum Antrag benötigt. Diese kann ab dem 21. Juli 2026 wieder nach den neuen Förderbedingungen erstellt werden.
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Vertrag richtig abschließen
Für den Antrag ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich. Dieser sollte die Förderbedingungen berücksichtigen.
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Zuschuss beantragen
Der Förderantrag wird vor Beginn des Vorhabens im zuständigen Förderportal gestellt.
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Heizung einbauen lassen
Nach der Zusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Anschließend werden Nachweise, Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung eingereicht.