Photovoltaik-Anlage bei Sonnenuntergang.

Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zi­en­te Ge­bäu­de (BEG): Hohe Zu­schüs­se für Ihre neue kli­ma­freund­li­che Hei­zung!

Für die Heizungsförderung gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen. Wer eine klimafreundliche Heizung einbauen lässt, kann weiterhin Zuschüsse erhalten. Wichtig sind die passende Technik, die förderfähigen Kosten und die richtige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.

30 %

Grund­för­de­rung

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Für die zweite bis sechste Wohneinheit betragen die förderfähigen Gesamtkosten jeweils 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €.

+ max. 40 %

Einkommensbonus

Der Einkommensbonus beträgt 40 % bei einem Haushaltseinkommen von bis 30.000 € pro Jahr, 30 % bei bis zu 40.000 € und 10 % bei bis zu 50.000 €.

Bei mind. einem minderjährigen Kind erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €.

+ max. 16 %

Klimabonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 % und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um vier Prozentpunkte.

bis zu 80 % För­derung

Die För­de­rung ist grundsätzlich bei 70 % ge­deckelt.
Bis zu 80 % sind für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € möglich.
 

💶 Hohe förderfähige Kosten nutzen


Für die erste Wohneinheit werden ab dem 21. Juli 2026 bis zu 28.000 € an förderfähigen Kosten berücksichtigt. Dieser Betrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.

📉 Klimabonus rechtzeitig sichern


Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 
vier Prozentpunkte. Ab 2028 entfällt der Bonus vollständig. 

Un­ser Tipp:

För­de­rung früh prü­fen las­sen

Die neue Förderung bleibt attraktiv, wird aber genauer nach Einkommen, Gebäude, Heizsystem und Antrags-Zeitpunkt bewertet. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Beratung: Wir prüfen, welches Heizsystem sinnvoll ist, welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Förderoptionen in Frage kommen.

Zwei zufriedene Kunden unterhalten sich mit einem Badberater in einem modernen Büro. Vor ihnen liegen Unterlagen, während sie entspannt und lächelnd die Beratung genießen.

Die­se Heiz­sy­ste­me kön­nen ge­för­dert wer­den

Förderfähig sind vor allem effiziente Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung.
Dazu zählen je nach Gebäude und technischer Ausführung insbesondere:

Wei­te­re Lö­sun­gen

  • Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Was wird zu­sätz­lich be­rück­sich­ti­gt?

Fachplanung

Auch die Fachplanung und Baubegleitung können zu den förderfähigen Kosten gehören.

Um­feld­maß­nah­men

Vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten können mit berücksichtigt werden, wenn sie zur Heizungsmodernisierung gehören.

Op­ti­mie­rung

Die neue Heizung sollte immer zum gesamten Heizsystem passen. Dazu gehören zum Beispiel Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und die Verteilung der Wärme im Gebäude.

So läuft der För­der­an­trag ab

  1. Heiz­kon­ze­pt pla­nen

    Zunächst wird geprüft, welches Heizsystem zum Gebäude, zum Wärmebedarf und zu Ihren Zielen passt.

  2. Be­stä­ti­gung zum An­trag er­stel­len las­sen

    Vor dem Förderantrag wird eine Bestätigung zum Antrag benötigt. Diese kann ab dem 21. Juli 2026 wieder nach den neuen Förderbedingungen erstellt werden.

  3. Ver­trag rich­tig ab­schlie­ßen

    Für den Antrag ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich. Dieser sollte die Förderbedingungen berücksichtigen.

  4. Zu­schuss be­an­tra­gen

    Der Förderantrag wird vor Beginn des Vorhabens im zuständigen Förderportal gestellt.

  5. Hei­zung ein­bau­en las­sen

    Nach der Zusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Anschließend werden Nachweise, Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung eingereicht.

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Portrait Thomas Wienforth, Geschäftsführer der b&h concept AG.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

  • Wann gelten die neuen Förderbedingungen für die Heizungsförderung?

    Die neuen Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können neue Förderanträge ausschließlich nach den neuen Regelungen gestellt werden. Bereits erstellte Bestätigungen zum Antrag (BzA) können während der Übergangsphase weiterhin genutzt werden.

  • Wie verändert sich die Heizungsförderung ab dem 21. Juli 2026?

    Mit den neuen Förderbedingungen werden unter anderem die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 € reduziert. Außerdem wird der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise abgesenkt und entfällt ab 2028 vollständig. Die Grundförderung bleibt bestehen.

  • Wie wirkt sich ein Kind auf das Haushaltsjahreseinkommen aus?

    Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 €.

  • Wie werden mehrere Wohneinheiten bei der Förderung berücksichtigt?

    Für die erste Wohneinheit gelten ab dem 21. Juli 2026 förderfähige Kosten von bis zu 28.000 €. Für jede weitere Wohneinheit gelten gestaffelte Höchstbeträge: 15.000 € jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 € jeweils ab der siebten Wohneinheit.

  • Welche Heizungen werden 2026 gefördert?

    Gefördert werden klimafreundliche Heizsysteme, die die Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Anschlüsse an ein Wärmenetz. Welche Lösung für Ihr Gebäude geeignet ist und welche Förderung möglich ist, prüfen wir gerne in einer persönlichen Beratung.

  • Lohnt sich eine Förderberatung?

    Ja. Die Förderlandschaft ist komplex und die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Gebäude, Heizsystem und persönlicher Situation. Eine individuelle Förderberatung hilft Ihnen dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu finden und typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

  • Rechenbeispiel: Wie hoch kann die Förderung für meine neue Heizung ausfallen?

    Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer persönlichen Situation und den geltenden Förderbausteinen ab.

    Beispiel:

    • Eine Wohneinheit: Förderfähige Kosten 28.000 €
    • Grundförderung 30 %
    • Einkommensbonus 10 % (Haushaltseinkommen bis 50.000 €)
    • Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

    Möglicher Zuschuss: 15.680 €

  • Kann ich die Förderung auch für ein Mehrfamilienhaus beantragen?

    Ja. Auch Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern können eine Heizungsförderung beantragen. Die förderfähigen Kosten richten sich dabei nach der Anzahl der Wohneinheiten und den jeweils geltenden Förderbedingungen.